Die Organe des Vereins sind neben dem Vorstand und seiner gleichberechtigten Stellvertreter, die Mitgliederversammlung und der Ausschuss.
Die Obleute der einzelnen Sparten werden vom Ausschuss auf vier Jahre gewählt; sie müssen nicht aus dem Kreis der von der Jahreshauptversammlung gewählten Ausschuss-Mitglieder sein.